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Montag, 08.09.2008
 

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05.01.2006

Rechtliche Bestimmungen zur elektronischen Archivierung und Revisionssicherung

Die rechtlichen Vorgaben zur elektronischen Archivierung und Revisionssicherung sind für die Arbeitsfähigkeit moderner Unternehmen unabdingbar.

Angesichts der langfristigen Aufbewahrungszeiträume müssen auch Technologiewechsel berücksichtigt werden. Das richtige Medium gibt es daher nicht, weil das gesamte Archivierungsverfahren geschlossen und sicher sein muss und die organisatorischen Prozesse mit einbezieht. Demzufolge schließt Revisionssicherheit die Abläufe, die Organisation des Anwenderunternehmens, die ordnungsgemäße Nutzung, den sicheren Betrieb und den Nachweis in einer Verfahrensdokumentation ein.

Allgemein gültige Zertifizierungen für die Revisionssicherheit einzelner Hardware- oder Softwaresysteme wie z.B. optische Speicher gibt es nicht, da der individuelle Einsatz beim Anwender, die Ordnungsmäßigkeit des gesamten Verfahrens, die Qualität der Informationen und Prozesse sowie der sichere Betrieb Bestandteil der Revisionssicherheit sind.

» ausführlicher Bericht

Rechtliche Bestimmungen (.pdf-Datei, 212 kB)
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